Als Unternehmen oder Kanzlei sind vielfach beglaubigte deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschaftsdokumente wie Handelsregisterauszug oder Schriftsätze, wenn diese bei deutschen Gerichten oder Behörden eingereicht werden sollen, erforderlich. Diese Übersetzungen sind amtlich anerkannt und für offizielle Zwecke geeignet.
Auch persönliche Dokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis oder Meldebescheinigung gehören zu unserem Angebot. Ob für Behördengänge, Firmengründungen, Bewerbungen oder andere wichtige Angelegenheiten, bei denen offizielle Dokumente und deren beglaubigte Übersetzung obligatorisch sind.
Beglaubigte Übersetzungen vom Deutschen in die erforderliche Fremdsprache zur Vorlage bei ausländischen Institutionen und Geschäftspartnern nehmen unsere Kunden ebenfalls regelmäßig gerne in Anspruch und verlassen sich hierbei auf unsere perfekte Branchen- und Fachkenntnis. So können sie sicher sein, eine fachlich korrekte und absolut treffsichere Übersetzung zu erhalten und für ihre Zwecke zielgerichtet nutzen zu können.
Mit der beglaubigten Übersetzung bestätigt der allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Textes. Er macht ihn durch einen Beglaubigungsvermerk, einen Stempel sowie seine Unterschrift zu einem amtlichen Dokument. Übersetzungen und deren Beglaubigungen dürfen nur von geprüften Übersetzern angefertigt werden, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt wurden.