Sie verkaufen Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück bzw. erwerben eine Immobilie oder führen als Unternehmen eine gewerbliche Immobilientransaktion durch? Sie sind Bauträger und verkaufen neu entstehenden Wohnraum oder beteiligen sich als Investor an umfangreichen Bauvorhaben?
All dies wird zunehmend auch für ausländische Geschäftspartner interessant und üblich.
Sie kommen beispielsweise als Expat nach Frankfurt und möchten hier Wohneigentum erwerben, so empfiehlt es sich, sich zunächst mit dem deutschen Recht und dem entsprechenden Prozedere beim Hauskauf vertraut zu machen. Das rechtliche Eigentum an der Immobilie geht beispielsweise nicht direkt mit Kaufpreiszahlung an den Erwerber über, sondern erst nach entsprechender Umschreibung im Grundbuch.
Auch die Zahlung des Kaufpreises ist streng formalisiert und unterliegt den sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen, beispielsweise der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, deren Eintreten der Notar überwacht. Erst bei vollständiger Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen wird der Notar die Fälligkeitsmitteilung ausstellen und zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. So sind beide Parteien gleichermaßen geschützt und müssen nicht befürchten, entweder den Kaufpreis nicht zu erhalten oder die Immobilie nicht ausgehändigt zu bekommen.